Lila Blume vor dunklem Hintergrund als Symbol für die psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland und der EU

Manch einem mag der Begriff „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ schon mal über den Weg gelaufen sein. Tatsächlich ist seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht in Deutschland. Das heißt, jedes Unternehmen in Deutschland ist laut dem Arbeitsschutzgesetz § 5 dazu verpflichtet, die psychische Gefährdung von Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsbedigungen zu messen. Dazu kommt, dass Maßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit überprüft werden muss. Bei Nicht-Durchführung drohen sogar Strafen u.a. durch das Gewerbeaufsichtsamt. Trotzdem haben weniger als 50 Prozent aller Unternehmen in Deutschland die psychische Gefährdungsbeurteilung bereits umgesetzt. Dazu kommt, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung aufgrund der sich ändernden Arbeitsbedingungen in Folge der Corona-Pandemie aktualisiert werden muss. Viel zu tun also für unsere deutschen Unternehmen.

Doch wie sieht es mit den Ländern in Europa außerhalb von Deutschland aus?

Was die wenigsten wissen: Auch außerhalb von Deutschland ist die psychische Gefährdungsbeurteilung meist gesetzlich vorgeschrieben: In sogar 22 von 27 EU-Ländern ist die psychsiche Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert. Eine konkrete Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung gibt es neben Deutschland noch in Beglien, Bulgarien, Italien, Lettland, Litauen, in den Niederlanden, in Portugal, in Ungarn und in Zypern. Nur Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien berücksichtigen psychosoziale Risiken nicht explizit im Gesetz.

Ein Grund für den „vorsichtigen“ Umgang mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung mag sicher sein, dass „Psychische Gesundheit“ oft noch ein Tabuthema ist, über das man im „gesunden“ Unternehmen oft nicht sprechen mag. Und tut man es doch, hat man Angst vor den Konsequenzen: Was tue ich, wenn die psychische Gesundheit in meiner Firma schlecht ist? Welche Maßnahmen müssen abgeleitet werden und wie? Und wie teuer wird das dann alles? Ebenso muss man erstmal zur Maßnahmenableitung kommen: Es gibt eine Vielzahl von Methoden, wie Arbeitsbedigungen erfasst werden können: Über persönlichen Interviews von Mitarbeitenden, Arbeitsplatzbegehungen bis hin zu einer Mitarbeiterbefragung. Wie ein Unternehmen die psychische Gefährdung misst, ist (noch) dem Unternehmen selbst überlassen. Für ein Unternehmen über 50 Mitarbeitende scheint aber die Mitarbeiterbefragung das Tool zu sein, über das man am schnellsten und einfachen zu den Ergebnissen kommt. Fragebögen hierfür gibt es viele – aktuell scheint aber der MEHQ (Munich Employee Health Questionnaire) der Fragebogen zu sein, der psychische Gefährdung am besten misst (www.mehq.de).

Festzuhalten ist: Standardisiert durchgeführt ist die psychische Gefährdungsbeurteilung kein Hexenwerk – und für jedes Unternehmen ohne große Kosten umsetzbar. Und auch die Maßnahmen sind in der Regel weit weniger aufwändig als befürchtet. Erfahrungsgemäß ist es oft einfach die Kommunikation, an der es scheitert. Und dass man miteinander spricht – und das vielleicht anders als zuvor – ist zwar eine Maßnahme, aber in der Regel kostenlos.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Je mehr Unternehmen sich für die psychische Gesundheit Ihrer Beschäftigten entscheiden, umso weniger Produktivitätsverlust, Fehltage und Fluktuation wird es geben. Und ist das nicht etwas, das jedes Unternehmen möchte?

Weiterführende Quelle zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in der EU:

https://www.iepb.at/wp-content/uploads/2018/02/Psychischer_Arbeitnehmerschutz_in_der_EU_2017.pdf