Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der B&C SALUTION GmbH

Stand: Dezember 2021

1. Geltungsbereich

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und der B&C SALUTION GmbH und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen der B&C SALUTION GmbH. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Sie gelten auch bei mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung.
  • Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Soweit es um Rechte und Pflichten des Auftragnehmers geht, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für ihre Partner und Mitarbeiter.

2. Zusammenarbeit

  • Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.
  • Basis für die Zusammenarbeit ist ein von der B&C SALUTION GmbH schriftlich ausgearbeitetes Angebot.

3. Leistungsbeschreibung

  • Die B&C SALUTION GmbH bietet Mitarbeiterbefragungen im Bereich Gesundheit am Arbeitsplatz an. Die Befragung stellt sie über die Plattform LimeSurvey zur Verfügung. Über die Befragung hinaus bietet die B&C SALUTION GmbH auch ergänzend Dienst- und Beratungsleistungen an. Diese umfassen u.a. Beratungsleistung, Workshops und Coachings. Alle genannten Dienst- und Beratungsleistungen werden im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet. Die konkreten Leistungen der B&C SALUTION GmbH ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
  • Der Internetzugang oder sonstige Voraussetzungen, die technisch, personell oder wirtschaftlich für die Nutzung des Befragungsportals benötigt werden, sind nicht Gegenstand der Leistungen der B&C SALUTION GmbH. So trägt der Leistungsnehmer insbesondere auch die Verantwortung für die bei oder zur Nutzung der Befragungsplattform erforderlichen und/oder entstandenen Internetgebühren und für die Bereitstellung der notwendigen Geräte und Betriebssysteme.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde unterstützt die B&C SALUTION GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
  • Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass die B&C SALUTION GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
  • Die B&C SALUTION GmbH ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

5. Leistungsänderungen

  • Die B&C SALUTION GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Dazu gehört auch ein Wechsel der Befragungsplattform, unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation oder auf weitere Funktionalitäten besteht nicht; ebenso bedingt eine Veränderung, Modifikation oder Verbesserung kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die vertragliche Leistung im Wesentlichen bestehen bleibt.
  • Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der B&C SALUTION GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.
  • Die B&C SALUTION GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die B&C SALUTION GmbH dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
  • Die Vergütung von Leistungsänderungen aufgrund von Kundenwünschen, erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der B&C SALUTION GmbH.
  • Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.

6. Termine

  • Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt die B&C SALUTION GmbH den Projektzeitplan.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat die B&C SALUTION GmbH nicht zu vertreten.
  • Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen die B&C SALUTION GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

  • Es gilt die jeweils im Auftrag vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein Drittel der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss, ein Drittel mit Beginn der Erhebungsarbeit und ein Drittel mit Ablieferung der Ergebnisse jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die B&C SALUTION GmbH ist berechtigt, mit der Durchführung des Auftrages nicht zu beginnen bzw. diese einzustellen, bis die jeweils fälligen Zahlungen geleistet sind.
  • Etwaiger der B&C SALUTION GmbH bei der Durchführung des Auftrages entstehender Mehraufwand, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, z.B. Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber ebenfalls zusätzlich zu vergüten. Entsprechendes gilt für Mehraufwand, den die B&C SALUTION GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen konnte, auch wenn der Mehraufwand von dem Auftraggeber nicht zu vertreten ist.
  • Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.
  • Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sodass die Zahlung durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto der B&C SALUTION GmbH innerhalb von 14 Tagen eingeht.
  • Im Fall, dass Zahlungen aufgrund von Umständen, die vom Leistungsnehmer zu vertreten sind, nicht erfolgt sind oder erfolgen konnten, kann die B&C SALUTION GmbH alle entstandenen Mehrkosten (z. B. Kosten der Rücklastschrift, Aufwendungen) dem Leistungsnehmer in der jeweils angefallenen Höhe verrechnen bzw. von diesem deren Ersatz begehren.
  • Bei Zahlungsverzug ist die B&C SALUTION GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
  • Der Leistungsnehmer ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- der sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen von der B&C SALUTION GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen.
  • Ist der Leistungsnehmer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann die B&C SALUTION GmbH nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte – (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben oder (ii) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Zustellung von Rechnungen und Belegen erfolgt per E-Mail oder per Post.

8. Rechte

  • Die B&C SALUTION GmbH gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
  • Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die B&C SALUTION GmbH kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  • Der Kunde erklärt sich mit der Nennung als Referenzkunde einverstanden. Zu diesem Zweck darf die B&C SALUTION GmbH sowohl das Logo als auch den Firmennamen und andere Unternehmenskennzeichen verwenden.

9. Haftung

  • Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht der B&C SALUTION GmbH besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Darüber hinaus haftet die B&C SALUTION GmbH auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die die B&C SALUTION GmbH bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen durfte.
  • Vorstehende Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der B&C SALUTION GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten, und die B&C SALUTION GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

10. Datenschutz

  • Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Auftrages alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen, einzuhalten.
  • Insofern die B&C SALUTION GmbH personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, ab 25. Mai 2018 der Datenschutzgrundverordnung. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der B&C SALUTION GmbH enthalten oder Sie wenden sich an info@salution.de.

11. Vertraulichkeit, Presseerklärung

  • Sämtliche Unterlagen oder sonstigen Informationen wirtschaftlicher, betrieblicher, finanzieller, technischer oder sonstiger Art, die eine Partei von der anderen Partei in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erlangt hat und von dieser als vertraulich bezeichnet wurden oder ihrer Natur nach vertraulich sind, dürfen ausschließlich für die Zwecke des Auftrages verwendet und Dritten nicht offenbart werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für die Konditionen des Auftrages.
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf solche Unterlagen oder Informationen, die sich im Zeitpunkt der Überlassung an die andere Partei bereits im Besitz der anderen Partei befanden, von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung gestellt wurden oder offenkundig sind. Die Vertraulichkeitspflicht gilt ferner nicht, sofern eine Verpflichtung zur Offenlegung kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung besteht oder eine Offenlegung zur Wahrung von Rechten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
  • Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen sowie freien Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.
  • Öffentliche Bekanntmachungen Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen der B&C SALUTION GmbH und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe der B&C SALUTION GmbH. Dies gilt ebenso für die Nutzung von Logos und sonstigen Kennzeichen der B&C SALUTION GmbH.

12. Änderung der AGB

  • Die B&C SALUTION GmbH behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Veröffentlichung und der Verweis auf die Internetadresse, unter der die jeweils aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend.

13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  • Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und der B&C SALUTION GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  • Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  • Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der B&C SALUTION GmbH. Soweit Ansprüche der B&C SALUTION GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
  • Erfüllungsort ist München.

14. Salvatorische Klausel

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.
  • Diese Regelung gilt entsprechend, falls diese Bestimmungen eine Lücke aufweisen sollten oder sich einzelne Bestimmungen als nicht durchführbar erweisen sollten.

15. Allgemeines

Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien abzugebende Erklärungen sowie Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Regelungen sind nur schriftlich verbindlich. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform.